AGB

AGB

AGB

Algemeine Vertragsbedingungen der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH

Freiberg

Diese algemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Wilenserklärungen,

Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von

SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg mit ihren Mitgliedern. Von diesen

Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine

Anwendung.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Unsere AGB gelten für die Teilnahme an alen von uns angebotenen Leistungen (Kurse,

Eigentraining in unseren Räumen) nach Maßgabe des zwischen der SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg und dem Mitglied geschlossenen Vertrages.

Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft in unserem Studio.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Der Mitgliedschaftsvertrag wird mit Unterschrift der Vertragspartner auf dem

Vertragsformular wirksam. Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH gewährt

dem Mitglied während der Öffnungszeiten, welche durch Aushang in den

Räumlichkeiten bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die im

Mitgliedschaftsvertrag festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Räumlichkeiten der

SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH ist nur mit gültiger Mitgliedschaft

gestattet.

Für Jugendliche vor Volendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit

Einwiligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwiligung wird durch eine

Genehmigung des Mitglieds ersetzt, wenn dieses voljährig ist. Das Trainieren von

Mitgliedern bis zum volendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines

Erziehungsberechtigten gestattet.

Beim Online-Vertragsschluss über unsere Website www.mumm-freiberg.de stelt der

Vertrag durch Anklicken der Fläche/des Buttons "Mitglied werden" ein verbindliches

Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Darstelung der möglichen

Vertragsangebote (Pakete) stelt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche

Aufforderung an Sie, eines dieser Vertragsangebote bei uns zu buchen. Ihre Buchung

des gewünschten Vertragspaketes über unsere Website, per E-Mail, schriftlich, in

Textform oder telefonisch ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines

Vertrages. Wir werden Ihnen den Zugang Ihrer Buchung unverzüglich bestätigen. Die

Annahme des Angebotes von unserer Website erfolgt durch eine gesonderte

Bestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail werden durch die SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg die Vertragsbestätigung und die

Vertragsdokumente übersandt.Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg wird den Vertragstext

speichern.

Für Sie gilt im Zusammenhang mit diesem Vertragsschluss das gesetzliche

Widerrufsrecht, worüber Sie nochmals mit der Vertragsbestätigung per E-Mail

gesondert belehrt werden. Dieses Widerrufsrecht gilt nur, wenn der Vertrag über die

Mitgliedschaft nicht vor Ort in den Räumlichkeiten der SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg abgeschlossen wird.

Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ist berechtigt, den Vertrag

innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform zu

widerrufen.

§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag ist in monatlich gleichen Raten zu entrichten. Die Höhe richtet

sich nach unserer zum Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung. Der Mitgliedsbeitrag

ist bis zum 5. des jeweilig laufenden Monats im Voraus zu zahlen. Der vereinbarte

Mitgliedsbeitrag sowie die Kaution für das Zutrittsmedium sowie Verwaltungs- und

Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss des Vertrages. Die Kaution für das

Zutrittsmedium und etwaige Verwaltungs- und Serviceleistungspauschalen sind

zugleich mit der ersten Monatsbeitragszahlung zu erbringen.

Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Das Mitglied kommt spätestens 30

Tage nach Fäligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber dem Mitglied, das Verbraucher ist,

nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg kann im Fal des

Zahlungsverzugs Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen

Bestimmungen erheben. Daneben kann die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum

GmbH Freiberg von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht

Gebrauch machen. Etwaige entstehende Kosten im Rahmen einer Rechtsverfolgung

sind durch das Mitglied zu tragen.

Wird der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg eine

Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender

Kontoinhaber verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das benannte Girokonto zum

Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung

fäliger Beiträge nicht möglich und entstehen der SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg durch bankseitige Rückbuchungen etwaige

Kosten, sind diese vom Mitglied zu tragen.

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestelten Forderungen

gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 4 HausordnungJedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuelen Fassung, welche im

jeweiligen Fitness-Center der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

ausgehängt ist. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung,

zulässige Gerätenutzung, Öffnungszeiten und zur Wahrung der Rechte anderer

Mitglieder beinhalten. Das Personal der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH

Freiberg ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des

Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist,

entsprechende Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat diesen Weisungen Folge zu

leisten.

§ 5 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind

höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten

Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SGZ

- Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg möglich.

Das Mitglied verpflichtet sich der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

gegenüber, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu

verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

Handelt das Mitglied entgegen dieser Vorgabe und überlässt das Zutrittsmedium

wissentlich oder grob fahrlässig einem Dritten zur Zutrittsgewährung oder zeigt das

Mitglied den Verlust des Zutrittsmediums nicht unverzüglich an, ist die SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg berechtigt, für jeden Fal der Zuwiderhandlung

einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50,00 € zu verlangen. Dem Mitglied

bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum

GmbH Freiberg kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die

Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere eines weitergehenden

Schadensersatzes sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft

bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Zugangsberechtigung

Das Mitglied erhält bei Abschluss der Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium

(Transponderarmband), welches ihm den Zutritt zu den Räumlichkeiten der SGZ -

Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ermöglicht. Ohne Mitführung des

Zutrittsmediums darf die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg den

Zutritt zum Studio verweigern, außer das Mitglied kann sich anderweitig ausweisen und

hierdurch seine Mitgliedschaft nachvolzogen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, für

die sichere Verwahrung Sorge zu tragen.

Für die Ausstelung des Zutrittsmediums hinterlegt das Mitglied eine Kaution in Höhe

von 10,00 €.§ 7 Folgen des Verlustes des Zutrittsmediums

(Transponderarmband)

Im Fale eines Verlustes ist dieser Verlust unverzüglich bei der SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg anzuzeigen. Die mit der Ersatzbeschaffung

verbundenen Kosten sind durch das jeweilige Mitglied zu tragen. Eine

Kautionserstattung erfolgt nicht. Dem Mitglied bleibt es nachgelassen nachzuweisen,

dass der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg durch eine

Neuausstelung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für das neue

Zutrittsmedium sind wiederum 10,00 € Kaution bei der SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zu hinterlegen.

§ 8 Pflichten des Mitglieds

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher

vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung und den nach den

vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten nachzukommen. Verstößt das

Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen diese vertraglichen Nebenpflichten

aus dem Mitgliedsvertrag, ist die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

berechtigt, den Mitgliedsvertrag fristlos zu kündigen.

Änderungen vertragsrelevanter Daten (Nachname, Adresse, Bankverbindung etc.)

hat das Mitglied der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum

GmbH Freiberg hieraus entstehen, weil die Änderungen nicht unverzüglich mitgeteilt

wurden, sind vom Mitglied zu tragen.

§ 9 Laufzeit unserer Mitgliedsverträge

Sie können mit uns einen Mitgliedsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit)

abschließen. Soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren,

verlängert sich Ihr Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch auf

unbestimmte Zeit. Der verlängerte Vertrag kann von beiden Vertragsparteien

jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Die vertragliche Laufzeit (Grundlaufzeit) beginnt mit dem vereinbarten

Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges

Zutrittsrecht eingeräumt wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bitte senden Sie Ihre Kündigung an SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbHFreiberg, Chemnitzer Straße 133, 09599 Freiberg. Ein Wechsel des Wohnorts begründet

kein außerordentliches Kündigungsrecht für das Mitglied.

Die Kündigung ist unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber

der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg in Textform zu erklären.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs bei

der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg.

§ 10 Umfang der geschuldeten Leistung

Die Mitgliedschaft berechtigt im vereinbarten Vertragszeitraum zur Nutzung

sämtlicher dem Training dienenden Einrichtungen einschließlich der Sanitäranlagen

(WC, Dusche).

Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind,

werden von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag umfasst. Für eine zusätzliche

individuele Betreuung ("Personal Fitness Trainer") fält eine zusätzliche Gebühr an.

Preise und Leistungsumfang des Personal Fitness Trainer-Angebots können bei der SGZ

- Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg erfragt werden.

Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg garantiert nicht dafür, dass

dem Mitglied zu jeder Zeit ale gewünschten Geräte zur Verfügung stehen. Es werden

lediglich so viele Geräte vorgehalten, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des

Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu

rechnen ist.

Wird es der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg aus Gründen höherer

Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen

Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden.

§ 11 Verzehr mitgebrachter Getränke

Das Mitbringen und der Verzehr von jeglichen Getränken und von Speisen sind

innerhalb des gesamten Fitness-Centers untersagt. Die Mitgliedschaft beinhaltet eine

Getränkeflatrate, welche den kostenlosen Verzehr von Mineraldrinks und Wasser im

Studio ermöglicht.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg haftet grundsätzlich nicht für

Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine

wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus

einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfals nicht für

Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SGZ

– Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, deren gesetzlichen Vertreter oder

Erfülungsgehilfen beruhen.Für selbstverschuldete Unfäle des Mitgliedes haftet die SGZ – Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg nicht.

Soweit die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit des Mitglieds beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist,

verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung

des Anspruches. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfülung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der

Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von SGZ –

Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zählt insbesondere, aber nicht

ausschließlich, die fortlaufende Bereitstelung der in § 1 des Vertrages genannten

Einrichtungen.

Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu

bringen. Von Seiten der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg werden

keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte

Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder

Wertgegenständen in einem durch die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH

Freiberg zur Verfügung gestelten Spind begründet keinerlei Pflichten für die SGZ –

Sport- und Gesundheitszentrum GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

§ 13 Kündigungsrechte der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum

GmbH Freiberg

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen

entspricht, in Verzug (siehe § 3), so berechtigt dies die SGZ – Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu

kündigen. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Im Fale einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die SGZ – Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche

gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 14 Kündigung durch das Mitglied

Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen

Kündigung berechtigt:

● Bei Eintritt einer Schwangerschaft.

● Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der

Angebote des Studios der SGZ Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich

unwesentlicher Teile (beispielsweise Spa- und Welnessbereich, Kurs- und Reha-Angebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine

außerordentliche Kündigung unzulässig.

● Bei Schließung oder Verlegung des Studios, wenn danach das nächstgelegene

Studio mindestens 50 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt

liegt, als das geschlossene bzw. verlegte Studio.

In den Aufzählungen Nr. 1 und 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu

der Kündigung ein Attest unter Darlegung des Ausschlusses der Möglichkeit der

Nutzung des vorliegenden Angebotes eines unabhängigen Facharztes des jeweils

betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei

der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg eingereicht wird.

Die Kündigung kann in Textform erfolgen.

§ 15 Pausen

Unabhängig von etwaig bestehenden Rechten, den Vertrag außerordentlich zu

kündigen, gewährt Ihnen die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

auf Ihren Antrag und Nachweis beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft im

Krankheitsfal, im Fal einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter

Abwesenheit vom Trainingsort oder einem anderen nicht bei Vertragsabschluss

vorhersehbaren Grund, wenn eine solche Verhinderung voraussichtlich mindestens

vier Wochen andauert. Eine Pause kann immer nur für vole Mitgliedsmonate gewährt

werden. Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem

Vertrag.

Die Pausenzeiträume bleiben hinsichtlich der Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die

Laufzeit des Mitgliedsvertrages verlängert sich also um den Aussetzungszeitraum.

§ 16 Verwaltungsgebühr

Die Verwaltungsgebühr für Regelungen wie in § 15 etc. und etwaige vom Kunden

gewählte Zusatzprodukte werden als Einmalzahlung entweder bei Vertragsschluss

oder Gewährung fälig und sind gegenüber der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum

GmbH Freiberg zu entrichten.

Die Verwaltungsgebühr beträgt einmalig 15,00 €.

§ 17 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu

widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses

bzw. Zugang der Bestätigung per E-Mail.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, Chemnitzer Straße 133, 09599 Freiberg,

Telefonnummer: +49 3731 698986, E-Mail: info@mumm-freiberg.de, mittels einer

eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das mitgesendete Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht

vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung

über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

§ 18 Widerrufsfolgen

Mit Widerruf dieses Vertrages haben wir Ihnen ale Zahlungen, die wir von Ihnen

erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag

zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns

eingegangen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen sol,

so berechnen wir für den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der

Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich Ihres Vertrags unterrichten, bereits

erbrachten Dienstleistungen Wertersatz. Der Wertersatz berechnet sich nach

folgender Formel: (vereinbarter Monatsbeitrag ÷ 30 Tage) × Anzahl der Tage der

tatsächlichen Inanspruchnahme der Dienstleistung.

Das Widerrufsrecht und seine Folgen gilt nur, wenn die Mitgliedschaft nicht vor Ort in

den Räumlichkeiten der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

abgeschlossen wurde.

§ 19 Sonstiges

Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ist berechtigt, die

vorliegenden Algemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu

ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die

Änderung zur Kenntnis nimmt und diesen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang

der Mitteilung nicht widerspricht. Im Fal eines Widerspruchs ist die SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen

Monatsletzten zu kündigen.

Solte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden, so gelten trotzdem die

übrigen Bestimmungen weiter. Erfülungsort und Gerichtstand ist Freiberg/Sachsen.

Algemeine Vertragsbedingungen der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH

Freiberg

Diese algemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Wilenserklärungen,

Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von

SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg mit ihren Mitgliedern. Von diesen

Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine

Anwendung.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Unsere AGB gelten für die Teilnahme an alen von uns angebotenen Leistungen (Kurse,

Eigentraining in unseren Räumen) nach Maßgabe des zwischen der SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg und dem Mitglied geschlossenen Vertrages.

Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft in unserem Studio.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Der Mitgliedschaftsvertrag wird mit Unterschrift der Vertragspartner auf dem

Vertragsformular wirksam. Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH gewährt

dem Mitglied während der Öffnungszeiten, welche durch Aushang in den

Räumlichkeiten bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die im

Mitgliedschaftsvertrag festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Räumlichkeiten der

SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH ist nur mit gültiger Mitgliedschaft

gestattet.

Für Jugendliche vor Volendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit

Einwiligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwiligung wird durch eine

Genehmigung des Mitglieds ersetzt, wenn dieses voljährig ist. Das Trainieren von

Mitgliedern bis zum volendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines

Erziehungsberechtigten gestattet.

Beim Online-Vertragsschluss über unsere Website www.mumm-freiberg.de stelt der

Vertrag durch Anklicken der Fläche/des Buttons "Mitglied werden" ein verbindliches

Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Darstelung der möglichen

Vertragsangebote (Pakete) stelt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche

Aufforderung an Sie, eines dieser Vertragsangebote bei uns zu buchen. Ihre Buchung

des gewünschten Vertragspaketes über unsere Website, per E-Mail, schriftlich, in

Textform oder telefonisch ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines

Vertrages. Wir werden Ihnen den Zugang Ihrer Buchung unverzüglich bestätigen. Die

Annahme des Angebotes von unserer Website erfolgt durch eine gesonderte

Bestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail werden durch die SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg die Vertragsbestätigung und die

Vertragsdokumente übersandt.Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg wird den Vertragstext

speichern.

Für Sie gilt im Zusammenhang mit diesem Vertragsschluss das gesetzliche

Widerrufsrecht, worüber Sie nochmals mit der Vertragsbestätigung per E-Mail

gesondert belehrt werden. Dieses Widerrufsrecht gilt nur, wenn der Vertrag über die

Mitgliedschaft nicht vor Ort in den Räumlichkeiten der SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg abgeschlossen wird.

Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ist berechtigt, den Vertrag

innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform zu

widerrufen.

§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag ist in monatlich gleichen Raten zu entrichten. Die Höhe richtet

sich nach unserer zum Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung. Der Mitgliedsbeitrag

ist bis zum 5. des jeweilig laufenden Monats im Voraus zu zahlen. Der vereinbarte

Mitgliedsbeitrag sowie die Kaution für das Zutrittsmedium sowie Verwaltungs- und

Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss des Vertrages. Die Kaution für das

Zutrittsmedium und etwaige Verwaltungs- und Serviceleistungspauschalen sind

zugleich mit der ersten Monatsbeitragszahlung zu erbringen.

Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Das Mitglied kommt spätestens 30

Tage nach Fäligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber dem Mitglied, das Verbraucher ist,

nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg kann im Fal des

Zahlungsverzugs Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen

Bestimmungen erheben. Daneben kann die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum

GmbH Freiberg von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht

Gebrauch machen. Etwaige entstehende Kosten im Rahmen einer Rechtsverfolgung

sind durch das Mitglied zu tragen.

Wird der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg eine

Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender

Kontoinhaber verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das benannte Girokonto zum

Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung

fäliger Beiträge nicht möglich und entstehen der SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg durch bankseitige Rückbuchungen etwaige

Kosten, sind diese vom Mitglied zu tragen.

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestelten Forderungen

gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 4 HausordnungJedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuelen Fassung, welche im

jeweiligen Fitness-Center der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

ausgehängt ist. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung,

zulässige Gerätenutzung, Öffnungszeiten und zur Wahrung der Rechte anderer

Mitglieder beinhalten. Das Personal der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH

Freiberg ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des

Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist,

entsprechende Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat diesen Weisungen Folge zu

leisten.

§ 5 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind

höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten

Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SGZ

- Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg möglich.

Das Mitglied verpflichtet sich der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

gegenüber, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu

verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

Handelt das Mitglied entgegen dieser Vorgabe und überlässt das Zutrittsmedium

wissentlich oder grob fahrlässig einem Dritten zur Zutrittsgewährung oder zeigt das

Mitglied den Verlust des Zutrittsmediums nicht unverzüglich an, ist die SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg berechtigt, für jeden Fal der Zuwiderhandlung

einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50,00 € zu verlangen. Dem Mitglied

bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum

GmbH Freiberg kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die

Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere eines weitergehenden

Schadensersatzes sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft

bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Zugangsberechtigung

Das Mitglied erhält bei Abschluss der Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium

(Transponderarmband), welches ihm den Zutritt zu den Räumlichkeiten der SGZ -

Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ermöglicht. Ohne Mitführung des

Zutrittsmediums darf die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg den

Zutritt zum Studio verweigern, außer das Mitglied kann sich anderweitig ausweisen und

hierdurch seine Mitgliedschaft nachvolzogen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, für

die sichere Verwahrung Sorge zu tragen.

Für die Ausstelung des Zutrittsmediums hinterlegt das Mitglied eine Kaution in Höhe

von 10,00 €.§ 7 Folgen des Verlustes des Zutrittsmediums

(Transponderarmband)

Im Fale eines Verlustes ist dieser Verlust unverzüglich bei der SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg anzuzeigen. Die mit der Ersatzbeschaffung

verbundenen Kosten sind durch das jeweilige Mitglied zu tragen. Eine

Kautionserstattung erfolgt nicht. Dem Mitglied bleibt es nachgelassen nachzuweisen,

dass der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg durch eine

Neuausstelung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für das neue

Zutrittsmedium sind wiederum 10,00 € Kaution bei der SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zu hinterlegen.

§ 8 Pflichten des Mitglieds

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher

vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung und den nach den

vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten nachzukommen. Verstößt das

Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen diese vertraglichen Nebenpflichten

aus dem Mitgliedsvertrag, ist die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

berechtigt, den Mitgliedsvertrag fristlos zu kündigen.

Änderungen vertragsrelevanter Daten (Nachname, Adresse, Bankverbindung etc.)

hat das Mitglied der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum

GmbH Freiberg hieraus entstehen, weil die Änderungen nicht unverzüglich mitgeteilt

wurden, sind vom Mitglied zu tragen.

§ 9 Laufzeit unserer Mitgliedsverträge

Sie können mit uns einen Mitgliedsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit)

abschließen. Soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren,

verlängert sich Ihr Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch auf

unbestimmte Zeit. Der verlängerte Vertrag kann von beiden Vertragsparteien

jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Die vertragliche Laufzeit (Grundlaufzeit) beginnt mit dem vereinbarten

Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges

Zutrittsrecht eingeräumt wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bitte senden Sie Ihre Kündigung an SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbHFreiberg, Chemnitzer Straße 133, 09599 Freiberg. Ein Wechsel des Wohnorts begründet

kein außerordentliches Kündigungsrecht für das Mitglied.

Die Kündigung ist unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber

der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg in Textform zu erklären.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs bei

der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg.

§ 10 Umfang der geschuldeten Leistung

Die Mitgliedschaft berechtigt im vereinbarten Vertragszeitraum zur Nutzung

sämtlicher dem Training dienenden Einrichtungen einschließlich der Sanitäranlagen

(WC, Dusche).

Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind,

werden von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag umfasst. Für eine zusätzliche

individuele Betreuung ("Personal Fitness Trainer") fält eine zusätzliche Gebühr an.

Preise und Leistungsumfang des Personal Fitness Trainer-Angebots können bei der SGZ

- Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg erfragt werden.

Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg garantiert nicht dafür, dass

dem Mitglied zu jeder Zeit ale gewünschten Geräte zur Verfügung stehen. Es werden

lediglich so viele Geräte vorgehalten, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des

Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu

rechnen ist.

Wird es der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg aus Gründen höherer

Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen

Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden.

§ 11 Verzehr mitgebrachter Getränke

Das Mitbringen und der Verzehr von jeglichen Getränken und von Speisen sind

innerhalb des gesamten Fitness-Centers untersagt. Die Mitgliedschaft beinhaltet eine

Getränkeflatrate, welche den kostenlosen Verzehr von Mineraldrinks und Wasser im

Studio ermöglicht.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg haftet grundsätzlich nicht für

Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine

wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus

einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfals nicht für

Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SGZ

– Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, deren gesetzlichen Vertreter oder

Erfülungsgehilfen beruhen.Für selbstverschuldete Unfäle des Mitgliedes haftet die SGZ – Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg nicht.

Soweit die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit des Mitglieds beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist,

verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung

des Anspruches. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfülung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der

Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von SGZ –

Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zählt insbesondere, aber nicht

ausschließlich, die fortlaufende Bereitstelung der in § 1 des Vertrages genannten

Einrichtungen.

Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu

bringen. Von Seiten der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg werden

keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte

Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder

Wertgegenständen in einem durch die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH

Freiberg zur Verfügung gestelten Spind begründet keinerlei Pflichten für die SGZ –

Sport- und Gesundheitszentrum GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

§ 13 Kündigungsrechte der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum

GmbH Freiberg

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen

entspricht, in Verzug (siehe § 3), so berechtigt dies die SGZ – Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu

kündigen. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Im Fale einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die SGZ – Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche

gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 14 Kündigung durch das Mitglied

Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen

Kündigung berechtigt:

● Bei Eintritt einer Schwangerschaft.

● Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der

Angebote des Studios der SGZ Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich

unwesentlicher Teile (beispielsweise Spa- und Welnessbereich, Kurs- und Reha-Angebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine

außerordentliche Kündigung unzulässig.

● Bei Schließung oder Verlegung des Studios, wenn danach das nächstgelegene

Studio mindestens 50 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt

liegt, als das geschlossene bzw. verlegte Studio.

In den Aufzählungen Nr. 1 und 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu

der Kündigung ein Attest unter Darlegung des Ausschlusses der Möglichkeit der

Nutzung des vorliegenden Angebotes eines unabhängigen Facharztes des jeweils

betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei

der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg eingereicht wird.

Die Kündigung kann in Textform erfolgen.

§ 15 Pausen

Unabhängig von etwaig bestehenden Rechten, den Vertrag außerordentlich zu

kündigen, gewährt Ihnen die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

auf Ihren Antrag und Nachweis beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft im

Krankheitsfal, im Fal einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter

Abwesenheit vom Trainingsort oder einem anderen nicht bei Vertragsabschluss

vorhersehbaren Grund, wenn eine solche Verhinderung voraussichtlich mindestens

vier Wochen andauert. Eine Pause kann immer nur für vole Mitgliedsmonate gewährt

werden. Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem

Vertrag.

Die Pausenzeiträume bleiben hinsichtlich der Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die

Laufzeit des Mitgliedsvertrages verlängert sich also um den Aussetzungszeitraum.

§ 16 Verwaltungsgebühr

Die Verwaltungsgebühr für Regelungen wie in § 15 etc. und etwaige vom Kunden

gewählte Zusatzprodukte werden als Einmalzahlung entweder bei Vertragsschluss

oder Gewährung fälig und sind gegenüber der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum

GmbH Freiberg zu entrichten.

Die Verwaltungsgebühr beträgt einmalig 15,00 €.

§ 17 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu

widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses

bzw. Zugang der Bestätigung per E-Mail.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, Chemnitzer Straße 133, 09599 Freiberg,

Telefonnummer: +49 3731 698986, E-Mail: info@mumm-freiberg.de, mittels einer

eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das mitgesendete Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht

vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung

über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

§ 18 Widerrufsfolgen

Mit Widerruf dieses Vertrages haben wir Ihnen ale Zahlungen, die wir von Ihnen

erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag

zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns

eingegangen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen sol,

so berechnen wir für den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der

Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich Ihres Vertrags unterrichten, bereits

erbrachten Dienstleistungen Wertersatz. Der Wertersatz berechnet sich nach

folgender Formel: (vereinbarter Monatsbeitrag ÷ 30 Tage) × Anzahl der Tage der

tatsächlichen Inanspruchnahme der Dienstleistung.

Das Widerrufsrecht und seine Folgen gilt nur, wenn die Mitgliedschaft nicht vor Ort in

den Räumlichkeiten der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

abgeschlossen wurde.

§ 19 Sonstiges

Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ist berechtigt, die

vorliegenden Algemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu

ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die

Änderung zur Kenntnis nimmt und diesen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang

der Mitteilung nicht widerspricht. Im Fal eines Widerspruchs ist die SGZ - Sport- und

Gesundheitszentrum GmbH Freiberg berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen

Monatsletzten zu kündigen.

Solte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden, so gelten trotzdem die

übrigen Bestimmungen weiter. Erfülungsort und Gerichtstand ist Freiberg/Sachsen.