AGB

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Allgemeine Vertragsbedingungen der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

§3 Entgelt, Zahlungsbedingungen und Forderungsabtretung

§ 4 Hausordnung

§ 5 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

§ 6 Zugangsberechtigung

§ 7 Folgen des Verlustes vom Zutrittsmedium (Transponderarmband)

§ 8 Pflichten des Mitglieds

§ 9 Laufzeit unserer Mitgliedschaftsverträge

§ 10 Umfang der geschuldeten Leistung

§ 11 Verzehr mitgebrachter Getränke

§ 12 Haftungsbeschränkung

§ 13 Kündigungsrechte der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

§ 14 Kündigung durch das Mitglied

§ 15 Pausen

§ 16 Verwaltungsgebühr

§ 17 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

§ 18 Widerrufsfolgen

§ 19 Sonstiges

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Leistungen (Kurse, Eigentraining in unseren Räumen) nach Maßgabe des zwischen der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft in unserem Studio. § 2 Angebot und Vertragsschluss

Der Mitgliedschaftsvertrag wird mit Unterschrift der Vertragspartner auf dem Vertragsformular wirksam. Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, welche durch Aushang in den Räumlichkeiten bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die im Mitgliedschaftsvertrag festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Räumlichkeiten der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahr ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, wenn dieses volljährig ist. Das trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet. Beim Online Vertragsschluss über unsere Website www.mumm-freiberg.de stellt der Vertrag durch Anklicken der Fläche /Button "Mitglied werden" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Darstellung der möglichen Vertragsangebote (Pakete) stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an Sie, eines dieser Vertragsangebote bei uns zu buchen. Ihre Buchung des gewünschten Vertragspaketes über unsere Website, per E-Mail schriftlich, in Textform oder telefonisch, ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Wir werden Ihnen den Zugang Ihrer Buchung unverzüglich bestätigen. Die Annahme des Angebotes von unserer Website erfolgt durch eine gesonderte Bestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail werden durch die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg die Vertragsbestätigung und die Vertragsdokumente übersandt. Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg wird den Vertragstext speichern. Für Sie gilt im Zusammenhang mit diesem Vertragsschluss das gesetzliche Widerrufsrecht, worüber Sie nochmals mit der Vertragsbestätigung per E-Mail gesondert belehrt werden. Dieses Widerrufsrecht gilt nur, wenn der Vertrag über die Mitgliedschaft nicht vor Ort in den Räumlichkeiten der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg abgeschlossen wird. Die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ist ebenso berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform zu widerrufen.

§3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag ist in monatlich gleichen Raten zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach unserer zum Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 5. des jeweilig laufenden Monats im Voraus zu zahlen. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie die Kaution für das Zutrittsmedium, als auch Verwaltungs- und Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss des Vertrages. Die Kaution für das Zutrittsmedium und etwaige Verwaltungs- und Serviceleistungspauschalen sind zugleich mit der ersten Monatsbeitragszahlung zu erbringen. Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Das Mitglied kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber dem Mitglied, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg kann im Fall des Zahlungsverzuges, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung erheben. Daneben kann die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Etwaige entstehende Kosten im Rahmen einer Rechtsverfolgung sind durch das Mitglied zu tragen. Wird der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beiträge nicht möglich und entstehen der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg durch bankseitige Rückbuchungen etwaige Kosten, sind diese vom Mitglied zu tragen. Wurde eine monatliche Zahlung des Mitgliedbeitrages vereinbart und gerät das Mitglied mit der Zahlung schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Rückstand, wird der gesamte Beitrag sowie etwaige Servicepauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort fällig. Gleiches gilt beim Fall der außerordentlichen Kündigung des Mitgliedsvertrages durch die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg aus wichtigem Grund. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Die Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag werden an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abgetreten und der Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister übertragen. Hierfür werden personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag ergebenden Forderungen an die Finion Capital GmbH weitergegeben (Zahlungsempfänger/Gläubiger-Identifikationsnummer [DE28ZZZ00000361663]).

§ 4 Hausordnung

Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche im jeweiligen Fitness-Center der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ausgehängt ist. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, zulässigen Gerätenutzung, Öffnungszeiten und zur Wahrung Rechte anderer Mitglieder beinhalten. Das Personal der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, entsprechende Weisungen erteilen. Das Mitglied hat diesen Weisungen Folge zu leisten.

§ 5 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg möglich. Das Mitglied verpflichtet sich der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg gegenüber, dass ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied entgegen dieser Vorgabe und überlässt das Zutrittsmedium wissentlich oder grob fahrlässig einen Dritten zur Zutrittsgewährung oder das Mitglied zeigt den Verlust des Zutrittsmedium nicht unverzüglich an, kann die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrages von 50,00 € beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft bleiben hiervon unberührt. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Dem Mitglied bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Zugangsberechtigung

Das Mitglied erhält bei Abschluss der Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Transponderarmband), welches ihm den Zutritt zu den Räumlichkeiten der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg den Zutritt zum Studio verweigern, außer das Mitglied kann sich anderweitig ausweisen und hierdurch seine Mitgliedschaft nachvollzogen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung Sorge zu tragen. Für die Ausstellung des Zutrittsmediums hinterlegt das Mitglied eine Kaution in Höhe von 10,00 €.

§ 7 Folgen des Verlustes vom Zutrittsmedium (Transponderarmband)

Im Falle eines Verlustes, ist dieser Verlust unverzüglich bei der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg anzuzeigen. Die mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Kosten sind durch das jeweilige Mitglied zu tragen. Eine Kautionserstattung erfolgt nicht. Dem Mitglied bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für das neue Zutrittsmedium sind wiederrum 10,00 € Kaution bei der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zu hinterlegen.

§ 8 Pflichten des Mitglieds

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt. Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung und nach den vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen diese vertraglichen Nebenpflichten aus dem Mitgliedschaftsvertrag, ist die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg berechtigt, den Mitgliedschaftsvertrag fristlos zu kündigen. Änderungen vertragsrelevanter Daten (Nachname, Adresse, Bankverbindung etc.) hat das Mitglied der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg hieraus entstehen, dass die Änderungen nicht unverzüglich mitgeteilt werden, sind vom Mitglied zu tragen.

§ 9 Laufzeit unserer Mitgliedschaftsverträge

Sie können mit uns einen Mitgliedschaftsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit) abschließen. Soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbaren, verlängert sich Ihr Vertrag in diesem Fall nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch um 1 Monat, es sei denn, Sie oder wir kündigen ihn schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Grundlaufzeit. Im Falle einer Verlängerung des Vertrages nach Ablauf der Grundlaufzeit können Sie und wir den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Verlängerungszeitraumes ordentlich kündigen. Unterbleibt eine Kündigung zum Ablauf einer Verlängerungszeit, verlängert sich der Mitgliedsvertrag jeweils um 1 Monat, wobei stets eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des Verlängerungszeitraumes gilt. Die vertragliche Laufzeit (Grund-) beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bitte senden Sie Ihre Kündigung an SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, Chemnitzer Straße 133, 09599 Freiberg. Ein Wechsel des Wohnorts begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht für das Mitglied. Die Kündigung ist unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg.

§ 10 Umfang der geschuldeten Leistung

Die Mitgliedschaft berechtigt im vereinbarten Vertragszeitraum zur Nutzung sämtlicher dem Training dienenden Einrichtungen einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche). Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind, werden von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag umfasst. Für eine zusätzliche individuelle Betreuung („Personal Fitness Trainer“) fällt eine zusätzliche Gebühr an. Preise und Leistungsumfang des Personal Fitness Trainer-Angebots können bei der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg erfragt werden. Die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte vorgehalten, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist. Wird es der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden.

§ 11 Verzehr mitgebrachter Getränke

Das Mitbringen und der Verzehr von jeglichen Getränken und von Speisen sind innerhalb des gesamten Fitness-Centers untersagt. Die Mitgliedschaft beinhaltet eine Getränkeflatrate, welche den kostenlosen Verzehr von Mineraldrinks und Wasser im Studio ermöglicht.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für selbstverschuldete Unfälle des Mitgliedes haftet die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg nicht. Soweit die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Mitglieds beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der in § 1 des Vertrages genannten Einrichtungen. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu bringen. Von Seiten SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten für die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

§ 13 Kündigungsrechte der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug (siehe § 3), so berechtigt dies die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich SGZ – Sport und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 14 Kündigung durch das Mitglied

Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt: -Bei Eintritt einer Schwangerschaft. -Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote des Studios der SGZ Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (beispielsweise Spa- und Wellnessbereich, Kurs- und Reha-Angebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig. -Bei Schließung oder Verlegung des Studios, wenn danach das nächstgelegene Studio mindestens 50 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt liegt, als das geschlossene bzw. verlegte Studio. In den Aufzählungen Nr. 1 und 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest unter Darlegung des Ausschlusses der Möglichkeit der Nutzung des vorliegenden Angebotes eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg im Original eingereicht wird. Die Kündigung kann in Textform erfolgen.

§ 15 Pausen

Unabhängig von etwaig bestehenden Rechten, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, gewährt Ihnen SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg auf Ihren Antrag und Nachweis beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter Abwesenheit vom Trainingsort oder einem anderen nicht bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Grund, wenn eine solche Verhinderung voraussichtlich mindestens vier Wochen andauert. Eine Pause kann immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Die Pausenzeiträume bleiben hinsichtlich der Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die Laufzeit des Mitgliedsvertrages verlängert sich also um den Aussetzungszeitraum.

§ 16 Verwaltungsgebühr

Die Verwaltungsgebühr für Regelungen wie in § 15 etc. und etwaige vom Kunden gewählte Zusatzprodukte werden als Einmalzahlung entweder bei Vertragsschluss oder Gewährung fällig und sind gegenüber der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr beträgt einmalig 15,00 €.

§ 17 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses, Zugang der Bestätigung per E-Mail. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, Chemnitzer Straße 133, 09599 Freiberg, Telefonnummer: +49 3731 698986, E-Mail: info@mumm-freiberg.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das mit gesendete Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ 18 Widerrufsfolgen

Mit Widerruf dieses Vertrages, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so berechnen wir für den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich ihres Vertrags unterrichten, für bereits erbrachte Dienstleistungen einen einmaligen Pauschalbetrag unabhängig vom Zeitpunkt in Höhe von 30,00 €. Das Widerrufsrecht und seine Folgen gilt nur, wenn die Mitgliedschaft nicht vor Ort in den Räumlichkeiten der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg abgeschlossen wurde.

§ 19 Sonstiges

Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderung zur Kenntnis nimmt und diesen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung nicht widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen. Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden, so gelten trotzdem die übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Freiberg/Sachsen. Allgemeine Vertragsbedingungen der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

Stand 01/24

Allgemeine Vertragsbedingungen der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

§3 Entgelt, Zahlungsbedingungen und Forderungsabtretung

§ 4 Hausordnung

§ 5 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

§ 6 Zugangsberechtigung

§ 7 Folgen des Verlustes vom Zutrittsmedium (Transponderarmband)

§ 8 Pflichten des Mitglieds

§ 9 Laufzeit unserer Mitgliedschaftsverträge

§ 10 Umfang der geschuldeten Leistung

§ 11 Verzehr mitgebrachter Getränke

§ 12 Haftungsbeschränkung

§ 13 Kündigungsrechte der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

§ 14 Kündigung durch das Mitglied

§ 15 Pausen

§ 16 Verwaltungsgebühr

§ 17 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

§ 18 Widerrufsfolgen

§ 19 Sonstiges

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Leistungen (Kurse, Eigentraining in unseren Räumen) nach Maßgabe des zwischen der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft in unserem Studio. § 2 Angebot und Vertragsschluss

Der Mitgliedschaftsvertrag wird mit Unterschrift der Vertragspartner auf dem Vertragsformular wirksam. Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, welche durch Aushang in den Räumlichkeiten bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die im Mitgliedschaftsvertrag festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Räumlichkeiten der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahr ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, wenn dieses volljährig ist. Das trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet. Beim Online Vertragsschluss über unsere Website www.mumm-freiberg.de stellt der Vertrag durch Anklicken der Fläche /Button "Mitglied werden" ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Darstellung der möglichen Vertragsangebote (Pakete) stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an Sie, eines dieser Vertragsangebote bei uns zu buchen. Ihre Buchung des gewünschten Vertragspaketes über unsere Website, per E-Mail schriftlich, in Textform oder telefonisch, ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Wir werden Ihnen den Zugang Ihrer Buchung unverzüglich bestätigen. Die Annahme des Angebotes von unserer Website erfolgt durch eine gesonderte Bestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail werden durch die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg die Vertragsbestätigung und die Vertragsdokumente übersandt. Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg wird den Vertragstext speichern. Für Sie gilt im Zusammenhang mit diesem Vertragsschluss das gesetzliche Widerrufsrecht, worüber Sie nochmals mit der Vertragsbestätigung per E-Mail gesondert belehrt werden. Dieses Widerrufsrecht gilt nur, wenn der Vertrag über die Mitgliedschaft nicht vor Ort in den Räumlichkeiten der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg abgeschlossen wird. Die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ist ebenso berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform zu widerrufen.

§3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

Der Mitgliedsbeitrag ist in monatlich gleichen Raten zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach unserer zum Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 5. des jeweilig laufenden Monats im Voraus zu zahlen. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie die Kaution für das Zutrittsmedium, als auch Verwaltungs- und Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss des Vertrages. Die Kaution für das Zutrittsmedium und etwaige Verwaltungs- und Serviceleistungspauschalen sind zugleich mit der ersten Monatsbeitragszahlung zu erbringen. Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Das Mitglied kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber dem Mitglied, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg kann im Fall des Zahlungsverzuges, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung erheben. Daneben kann die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen. Etwaige entstehende Kosten im Rahmen einer Rechtsverfolgung sind durch das Mitglied zu tragen. Wird der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beiträge nicht möglich und entstehen der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg durch bankseitige Rückbuchungen etwaige Kosten, sind diese vom Mitglied zu tragen. Wurde eine monatliche Zahlung des Mitgliedbeitrages vereinbart und gerät das Mitglied mit der Zahlung schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Rückstand, wird der gesamte Beitrag sowie etwaige Servicepauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort fällig. Gleiches gilt beim Fall der außerordentlichen Kündigung des Mitgliedsvertrages durch die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg aus wichtigem Grund. Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Die Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag werden an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abgetreten und der Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister übertragen. Hierfür werden personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag ergebenden Forderungen an die Finion Capital GmbH weitergegeben (Zahlungsempfänger/Gläubiger-Identifikationsnummer [DE28ZZZ00000361663]).

§ 4 Hausordnung

Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche im jeweiligen Fitness-Center der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ausgehängt ist. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, zulässigen Gerätenutzung, Öffnungszeiten und zur Wahrung Rechte anderer Mitglieder beinhalten. Das Personal der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, entsprechende Weisungen erteilen. Das Mitglied hat diesen Weisungen Folge zu leisten.

§ 5 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg möglich. Das Mitglied verpflichtet sich der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg gegenüber, dass ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied entgegen dieser Vorgabe und überlässt das Zutrittsmedium wissentlich oder grob fahrlässig einen Dritten zur Zutrittsgewährung oder das Mitglied zeigt den Verlust des Zutrittsmedium nicht unverzüglich an, kann die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrages von 50,00 € beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft bleiben hiervon unberührt. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Dem Mitglied bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Zugangsberechtigung

Das Mitglied erhält bei Abschluss der Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Transponderarmband), welches ihm den Zutritt zu den Räumlichkeiten der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg den Zutritt zum Studio verweigern, außer das Mitglied kann sich anderweitig ausweisen und hierdurch seine Mitgliedschaft nachvollzogen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung Sorge zu tragen. Für die Ausstellung des Zutrittsmediums hinterlegt das Mitglied eine Kaution in Höhe von 10,00 €.

§ 7 Folgen des Verlustes vom Zutrittsmedium (Transponderarmband)

Im Falle eines Verlustes, ist dieser Verlust unverzüglich bei der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg anzuzeigen. Die mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Kosten sind durch das jeweilige Mitglied zu tragen. Eine Kautionserstattung erfolgt nicht. Dem Mitglied bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für das neue Zutrittsmedium sind wiederrum 10,00 € Kaution bei der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zu hinterlegen.

§ 8 Pflichten des Mitglieds

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt. Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung und nach den vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen diese vertraglichen Nebenpflichten aus dem Mitgliedschaftsvertrag, ist die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg berechtigt, den Mitgliedschaftsvertrag fristlos zu kündigen. Änderungen vertragsrelevanter Daten (Nachname, Adresse, Bankverbindung etc.) hat das Mitglied der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg hieraus entstehen, dass die Änderungen nicht unverzüglich mitgeteilt werden, sind vom Mitglied zu tragen.

§ 9 Laufzeit unserer Mitgliedschaftsverträge

Sie können mit uns einen Mitgliedschaftsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit) abschließen. Soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbaren, verlängert sich Ihr Vertrag in diesem Fall nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch um 1 Monat, es sei denn, Sie oder wir kündigen ihn schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Grundlaufzeit. Im Falle einer Verlängerung des Vertrages nach Ablauf der Grundlaufzeit können Sie und wir den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Verlängerungszeitraumes ordentlich kündigen. Unterbleibt eine Kündigung zum Ablauf einer Verlängerungszeit, verlängert sich der Mitgliedsvertrag jeweils um 1 Monat, wobei stets eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des Verlängerungszeitraumes gilt. Die vertragliche Laufzeit (Grund-) beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bitte senden Sie Ihre Kündigung an SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, Chemnitzer Straße 133, 09599 Freiberg. Ein Wechsel des Wohnorts begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht für das Mitglied. Die Kündigung ist unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg.

§ 10 Umfang der geschuldeten Leistung

Die Mitgliedschaft berechtigt im vereinbarten Vertragszeitraum zur Nutzung sämtlicher dem Training dienenden Einrichtungen einschließlich der Sanitäranlagen (WC, Dusche). Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind, werden von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag umfasst. Für eine zusätzliche individuelle Betreuung („Personal Fitness Trainer“) fällt eine zusätzliche Gebühr an. Preise und Leistungsumfang des Personal Fitness Trainer-Angebots können bei der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg erfragt werden. Die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte vorgehalten, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist. Wird es der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden.

§ 11 Verzehr mitgebrachter Getränke

Das Mitbringen und der Verzehr von jeglichen Getränken und von Speisen sind innerhalb des gesamten Fitness-Centers untersagt. Die Mitgliedschaft beinhaltet eine Getränkeflatrate, welche den kostenlosen Verzehr von Mineraldrinks und Wasser im Studio ermöglicht.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für selbstverschuldete Unfälle des Mitgliedes haftet die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg nicht. Soweit die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Mitglieds beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der in § 1 des Vertrages genannten Einrichtungen. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu bringen. Von Seiten SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten für die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

§ 13 Kündigungsrechte der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug (siehe § 3), so berechtigt dies die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich SGZ – Sport und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 14 Kündigung durch das Mitglied

Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt: -Bei Eintritt einer Schwangerschaft. -Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote des Studios der SGZ Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (beispielsweise Spa- und Wellnessbereich, Kurs- und Reha-Angebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig. -Bei Schließung oder Verlegung des Studios, wenn danach das nächstgelegene Studio mindestens 50 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt liegt, als das geschlossene bzw. verlegte Studio. In den Aufzählungen Nr. 1 und 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest unter Darlegung des Ausschlusses der Möglichkeit der Nutzung des vorliegenden Angebotes eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg im Original eingereicht wird. Die Kündigung kann in Textform erfolgen.

§ 15 Pausen

Unabhängig von etwaig bestehenden Rechten, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, gewährt Ihnen SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg auf Ihren Antrag und Nachweis beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter Abwesenheit vom Trainingsort oder einem anderen nicht bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Grund, wenn eine solche Verhinderung voraussichtlich mindestens vier Wochen andauert. Eine Pause kann immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Die Pausenzeiträume bleiben hinsichtlich der Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die Laufzeit des Mitgliedsvertrages verlängert sich also um den Aussetzungszeitraum.

§ 16 Verwaltungsgebühr

Die Verwaltungsgebühr für Regelungen wie in § 15 etc. und etwaige vom Kunden gewählte Zusatzprodukte werden als Einmalzahlung entweder bei Vertragsschluss oder Gewährung fällig und sind gegenüber der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr beträgt einmalig 15,00 €.

§ 17 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses, Zugang der Bestätigung per E-Mail. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, Chemnitzer Straße 133, 09599 Freiberg, Telefonnummer: +49 3731 698986, E-Mail: info@mumm-freiberg.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das mit gesendete Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ 18 Widerrufsfolgen

Mit Widerruf dieses Vertrages, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so berechnen wir für den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich ihres Vertrags unterrichten, für bereits erbrachte Dienstleistungen einen einmaligen Pauschalbetrag unabhängig vom Zeitpunkt in Höhe von 30,00 €. Das Widerrufsrecht und seine Folgen gilt nur, wenn die Mitgliedschaft nicht vor Ort in den Räumlichkeiten der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg abgeschlossen wurde.

§ 19 Sonstiges

Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderung zur Kenntnis nimmt und diesen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung nicht widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen. Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden, so gelten trotzdem die übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Freiberg/Sachsen. Allgemeine Vertragsbedingungen der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

Stand 01/24