
AGB
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Algemeine Vertragsbedingungen der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH
Freiberg
Diese algemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Wilenserklärungen,
Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von
SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg mit ihren Mitgliedern. Von diesen
Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine
Anwendung.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Unsere AGB gelten für die Teilnahme an alen von uns angebotenen Leistungen (Kurse,
Eigentraining in unseren Räumen) nach Maßgabe des zwischen der SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg und dem Mitglied geschlossenen Vertrages.
Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft in unserem Studio.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Der Mitgliedschaftsvertrag wird mit Unterschrift der Vertragspartner auf dem
Vertragsformular wirksam. Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH gewährt
dem Mitglied während der Öffnungszeiten, welche durch Aushang in den
Räumlichkeiten bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die im
Mitgliedschaftsvertrag festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Räumlichkeiten der
SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH ist nur mit gültiger Mitgliedschaft
gestattet.
Für Jugendliche vor Volendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit
Einwiligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwiligung wird durch eine
Genehmigung des Mitglieds ersetzt, wenn dieses voljährig ist. Das Trainieren von
Mitgliedern bis zum volendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines
Erziehungsberechtigten gestattet.
Beim Online-Vertragsschluss über unsere Website www.mumm-freiberg.de stelt der
Vertrag durch Anklicken der Fläche/des Buttons "Mitglied werden" ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Darstelung der möglichen
Vertragsangebote (Pakete) stelt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche
Aufforderung an Sie, eines dieser Vertragsangebote bei uns zu buchen. Ihre Buchung
des gewünschten Vertragspaketes über unsere Website, per E-Mail, schriftlich, in
Textform oder telefonisch ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines
Vertrages. Wir werden Ihnen den Zugang Ihrer Buchung unverzüglich bestätigen. Die
Annahme des Angebotes von unserer Website erfolgt durch eine gesonderte
Bestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail werden durch die SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg die Vertragsbestätigung und die
Vertragsdokumente übersandt.Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg wird den Vertragstext
speichern.
Für Sie gilt im Zusammenhang mit diesem Vertragsschluss das gesetzliche
Widerrufsrecht, worüber Sie nochmals mit der Vertragsbestätigung per E-Mail
gesondert belehrt werden. Dieses Widerrufsrecht gilt nur, wenn der Vertrag über die
Mitgliedschaft nicht vor Ort in den Räumlichkeiten der SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg abgeschlossen wird.
Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ist berechtigt, den Vertrag
innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform zu
widerrufen.
§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
Der Mitgliedsbeitrag ist in monatlich gleichen Raten zu entrichten. Die Höhe richtet
sich nach unserer zum Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung. Der Mitgliedsbeitrag
ist bis zum 5. des jeweilig laufenden Monats im Voraus zu zahlen. Der vereinbarte
Mitgliedsbeitrag sowie die Kaution für das Zutrittsmedium sowie Verwaltungs- und
Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss des Vertrages. Die Kaution für das
Zutrittsmedium und etwaige Verwaltungs- und Serviceleistungspauschalen sind
zugleich mit der ersten Monatsbeitragszahlung zu erbringen.
Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Das Mitglied kommt spätestens 30
Tage nach Fäligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber dem Mitglied, das Verbraucher ist,
nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.
Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg kann im Fal des
Zahlungsverzugs Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen erheben. Daneben kann die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum
GmbH Freiberg von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht
Gebrauch machen. Etwaige entstehende Kosten im Rahmen einer Rechtsverfolgung
sind durch das Mitglied zu tragen.
Wird der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg eine
Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender
Kontoinhaber verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das benannte Girokonto zum
Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung
fäliger Beiträge nicht möglich und entstehen der SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg durch bankseitige Rückbuchungen etwaige
Kosten, sind diese vom Mitglied zu tragen.
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestelten Forderungen
gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 4 HausordnungJedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuelen Fassung, welche im
jeweiligen Fitness-Center der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg
ausgehängt ist. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung,
zulässige Gerätenutzung, Öffnungszeiten und zur Wahrung der Rechte anderer
Mitglieder beinhalten. Das Personal der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH
Freiberg ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des
Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist,
entsprechende Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat diesen Weisungen Folge zu
leisten.
§ 5 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind
höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten
Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SGZ
- Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg möglich.
Das Mitglied verpflichtet sich der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg
gegenüber, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu
verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
Handelt das Mitglied entgegen dieser Vorgabe und überlässt das Zutrittsmedium
wissentlich oder grob fahrlässig einem Dritten zur Zutrittsgewährung oder zeigt das
Mitglied den Verlust des Zutrittsmediums nicht unverzüglich an, ist die SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg berechtigt, für jeden Fal der Zuwiderhandlung
einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50,00 € zu verlangen. Dem Mitglied
bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum
GmbH Freiberg kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die
Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere eines weitergehenden
Schadensersatzes sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft
bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Zugangsberechtigung
Das Mitglied erhält bei Abschluss der Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium
(Transponderarmband), welches ihm den Zutritt zu den Räumlichkeiten der SGZ -
Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ermöglicht. Ohne Mitführung des
Zutrittsmediums darf die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg den
Zutritt zum Studio verweigern, außer das Mitglied kann sich anderweitig ausweisen und
hierdurch seine Mitgliedschaft nachvolzogen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, für
die sichere Verwahrung Sorge zu tragen.
Für die Ausstelung des Zutrittsmediums hinterlegt das Mitglied eine Kaution in Höhe
von 10,00 €.§ 7 Folgen des Verlustes des Zutrittsmediums
(Transponderarmband)
Im Fale eines Verlustes ist dieser Verlust unverzüglich bei der SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg anzuzeigen. Die mit der Ersatzbeschaffung
verbundenen Kosten sind durch das jeweilige Mitglied zu tragen. Eine
Kautionserstattung erfolgt nicht. Dem Mitglied bleibt es nachgelassen nachzuweisen,
dass der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg durch eine
Neuausstelung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für das neue
Zutrittsmedium sind wiederum 10,00 € Kaution bei der SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zu hinterlegen.
§ 8 Pflichten des Mitglieds
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher
vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung und den nach den
vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten nachzukommen. Verstößt das
Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen diese vertraglichen Nebenpflichten
aus dem Mitgliedsvertrag, ist die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg
berechtigt, den Mitgliedsvertrag fristlos zu kündigen.
Änderungen vertragsrelevanter Daten (Nachname, Adresse, Bankverbindung etc.)
hat das Mitglied der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg
unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum
GmbH Freiberg hieraus entstehen, weil die Änderungen nicht unverzüglich mitgeteilt
wurden, sind vom Mitglied zu tragen.
§ 9 Laufzeit unserer Mitgliedsverträge
Sie können mit uns einen Mitgliedsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit)
abschließen. Soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren,
verlängert sich Ihr Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch auf
unbestimmte Zeit. Der verlängerte Vertrag kann von beiden Vertragsparteien
jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Die vertragliche Laufzeit (Grundlaufzeit) beginnt mit dem vereinbarten
Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges
Zutrittsrecht eingeräumt wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bitte senden Sie Ihre Kündigung an SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbHFreiberg, Chemnitzer Straße 133, 09599 Freiberg. Ein Wechsel des Wohnorts begründet
kein außerordentliches Kündigungsrecht für das Mitglied.
Die Kündigung ist unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber
der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg in Textform zu erklären.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs bei
der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg.
§ 10 Umfang der geschuldeten Leistung
Die Mitgliedschaft berechtigt im vereinbarten Vertragszeitraum zur Nutzung
sämtlicher dem Training dienenden Einrichtungen einschließlich der Sanitäranlagen
(WC, Dusche).
Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind,
werden von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag umfasst. Für eine zusätzliche
individuele Betreuung ("Personal Fitness Trainer") fält eine zusätzliche Gebühr an.
Preise und Leistungsumfang des Personal Fitness Trainer-Angebots können bei der SGZ
- Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg erfragt werden.
Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg garantiert nicht dafür, dass
dem Mitglied zu jeder Zeit ale gewünschten Geräte zur Verfügung stehen. Es werden
lediglich so viele Geräte vorgehalten, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des
Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu
rechnen ist.
Wird es der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg aus Gründen höherer
Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen
Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden.
§ 11 Verzehr mitgebrachter Getränke
Das Mitbringen und der Verzehr von jeglichen Getränken und von Speisen sind
innerhalb des gesamten Fitness-Centers untersagt. Die Mitgliedschaft beinhaltet eine
Getränkeflatrate, welche den kostenlosen Verzehr von Mineraldrinks und Wasser im
Studio ermöglicht.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg haftet grundsätzlich nicht für
Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine
wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus
einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfals nicht für
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SGZ
– Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, deren gesetzlichen Vertreter oder
Erfülungsgehilfen beruhen.Für selbstverschuldete Unfäle des Mitgliedes haftet die SGZ – Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg nicht.
Soweit die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit des Mitglieds beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist,
verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung
des Anspruches. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfülung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von SGZ –
Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zählt insbesondere, aber nicht
ausschließlich, die fortlaufende Bereitstelung der in § 1 des Vertrages genannten
Einrichtungen.
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu
bringen. Von Seiten der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg werden
keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte
Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder
Wertgegenständen in einem durch die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH
Freiberg zur Verfügung gestelten Spind begründet keinerlei Pflichten für die SGZ –
Sport- und Gesundheitszentrum GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
§ 13 Kündigungsrechte der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum
GmbH Freiberg
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen
entspricht, in Verzug (siehe § 3), so berechtigt dies die SGZ – Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu
kündigen. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Im Fale einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die SGZ – Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche
gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
§ 14 Kündigung durch das Mitglied
Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen
Kündigung berechtigt:
● Bei Eintritt einer Schwangerschaft.
● Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der
Angebote des Studios der SGZ Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg
unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich
unwesentlicher Teile (beispielsweise Spa- und Welnessbereich, Kurs- und Reha-Angebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine
außerordentliche Kündigung unzulässig.
● Bei Schließung oder Verlegung des Studios, wenn danach das nächstgelegene
Studio mindestens 50 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt
liegt, als das geschlossene bzw. verlegte Studio.
In den Aufzählungen Nr. 1 und 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu
der Kündigung ein Attest unter Darlegung des Ausschlusses der Möglichkeit der
Nutzung des vorliegenden Angebotes eines unabhängigen Facharztes des jeweils
betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei
der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg eingereicht wird.
Die Kündigung kann in Textform erfolgen.
§ 15 Pausen
Unabhängig von etwaig bestehenden Rechten, den Vertrag außerordentlich zu
kündigen, gewährt Ihnen die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg
auf Ihren Antrag und Nachweis beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft im
Krankheitsfal, im Fal einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter
Abwesenheit vom Trainingsort oder einem anderen nicht bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren Grund, wenn eine solche Verhinderung voraussichtlich mindestens
vier Wochen andauert. Eine Pause kann immer nur für vole Mitgliedsmonate gewährt
werden. Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem
Vertrag.
Die Pausenzeiträume bleiben hinsichtlich der Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die
Laufzeit des Mitgliedsvertrages verlängert sich also um den Aussetzungszeitraum.
§ 16 Verwaltungsgebühr
Die Verwaltungsgebühr für Regelungen wie in § 15 etc. und etwaige vom Kunden
gewählte Zusatzprodukte werden als Einmalzahlung entweder bei Vertragsschluss
oder Gewährung fälig und sind gegenüber der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum
GmbH Freiberg zu entrichten.
Die Verwaltungsgebühr beträgt einmalig 15,00 €.
§ 17 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses
bzw. Zugang der Bestätigung per E-Mail.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, Chemnitzer Straße 133, 09599 Freiberg,
Telefonnummer: +49 3731 698986, E-Mail: info@mumm-freiberg.de, mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das mitgesendete Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht
vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
§ 18 Widerrufsfolgen
Mit Widerruf dieses Vertrages haben wir Ihnen ale Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns
eingegangen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen sol,
so berechnen wir für den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich Ihres Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen Wertersatz. Der Wertersatz berechnet sich nach
folgender Formel: (vereinbarter Monatsbeitrag ÷ 30 Tage) × Anzahl der Tage der
tatsächlichen Inanspruchnahme der Dienstleistung.
Das Widerrufsrecht und seine Folgen gilt nur, wenn die Mitgliedschaft nicht vor Ort in
den Räumlichkeiten der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg
abgeschlossen wurde.
§ 19 Sonstiges
Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ist berechtigt, die
vorliegenden Algemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu
ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die
Änderung zur Kenntnis nimmt und diesen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang
der Mitteilung nicht widerspricht. Im Fal eines Widerspruchs ist die SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen
Monatsletzten zu kündigen.
Solte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden, so gelten trotzdem die
übrigen Bestimmungen weiter. Erfülungsort und Gerichtstand ist Freiberg/Sachsen.
Algemeine Vertragsbedingungen der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH
Freiberg
Diese algemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Wilenserklärungen,
Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von
SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg mit ihren Mitgliedern. Von diesen
Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine
Anwendung.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Unsere AGB gelten für die Teilnahme an alen von uns angebotenen Leistungen (Kurse,
Eigentraining in unseren Räumen) nach Maßgabe des zwischen der SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg und dem Mitglied geschlossenen Vertrages.
Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft in unserem Studio.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Der Mitgliedschaftsvertrag wird mit Unterschrift der Vertragspartner auf dem
Vertragsformular wirksam. Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH gewährt
dem Mitglied während der Öffnungszeiten, welche durch Aushang in den
Räumlichkeiten bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die im
Mitgliedschaftsvertrag festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Räumlichkeiten der
SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH ist nur mit gültiger Mitgliedschaft
gestattet.
Für Jugendliche vor Volendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit
Einwiligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwiligung wird durch eine
Genehmigung des Mitglieds ersetzt, wenn dieses voljährig ist. Das Trainieren von
Mitgliedern bis zum volendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines
Erziehungsberechtigten gestattet.
Beim Online-Vertragsschluss über unsere Website www.mumm-freiberg.de stelt der
Vertrag durch Anklicken der Fläche/des Buttons "Mitglied werden" ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Darstelung der möglichen
Vertragsangebote (Pakete) stelt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche
Aufforderung an Sie, eines dieser Vertragsangebote bei uns zu buchen. Ihre Buchung
des gewünschten Vertragspaketes über unsere Website, per E-Mail, schriftlich, in
Textform oder telefonisch ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines
Vertrages. Wir werden Ihnen den Zugang Ihrer Buchung unverzüglich bestätigen. Die
Annahme des Angebotes von unserer Website erfolgt durch eine gesonderte
Bestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail werden durch die SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg die Vertragsbestätigung und die
Vertragsdokumente übersandt.Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg wird den Vertragstext
speichern.
Für Sie gilt im Zusammenhang mit diesem Vertragsschluss das gesetzliche
Widerrufsrecht, worüber Sie nochmals mit der Vertragsbestätigung per E-Mail
gesondert belehrt werden. Dieses Widerrufsrecht gilt nur, wenn der Vertrag über die
Mitgliedschaft nicht vor Ort in den Räumlichkeiten der SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg abgeschlossen wird.
Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ist berechtigt, den Vertrag
innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform zu
widerrufen.
§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
Der Mitgliedsbeitrag ist in monatlich gleichen Raten zu entrichten. Die Höhe richtet
sich nach unserer zum Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung. Der Mitgliedsbeitrag
ist bis zum 5. des jeweilig laufenden Monats im Voraus zu zahlen. Der vereinbarte
Mitgliedsbeitrag sowie die Kaution für das Zutrittsmedium sowie Verwaltungs- und
Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss des Vertrages. Die Kaution für das
Zutrittsmedium und etwaige Verwaltungs- und Serviceleistungspauschalen sind
zugleich mit der ersten Monatsbeitragszahlung zu erbringen.
Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Das Mitglied kommt spätestens 30
Tage nach Fäligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber dem Mitglied, das Verbraucher ist,
nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.
Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg kann im Fal des
Zahlungsverzugs Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen erheben. Daneben kann die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum
GmbH Freiberg von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht
Gebrauch machen. Etwaige entstehende Kosten im Rahmen einer Rechtsverfolgung
sind durch das Mitglied zu tragen.
Wird der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg eine
Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender
Kontoinhaber verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das benannte Girokonto zum
Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung
fäliger Beiträge nicht möglich und entstehen der SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg durch bankseitige Rückbuchungen etwaige
Kosten, sind diese vom Mitglied zu tragen.
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestelten Forderungen
gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 4 HausordnungJedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuelen Fassung, welche im
jeweiligen Fitness-Center der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg
ausgehängt ist. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung,
zulässige Gerätenutzung, Öffnungszeiten und zur Wahrung der Rechte anderer
Mitglieder beinhalten. Das Personal der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH
Freiberg ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des
Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist,
entsprechende Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat diesen Weisungen Folge zu
leisten.
§ 5 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind
höchstpersönlich und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten
Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SGZ
- Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg möglich.
Das Mitglied verpflichtet sich der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg
gegenüber, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu
verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
Handelt das Mitglied entgegen dieser Vorgabe und überlässt das Zutrittsmedium
wissentlich oder grob fahrlässig einem Dritten zur Zutrittsgewährung oder zeigt das
Mitglied den Verlust des Zutrittsmediums nicht unverzüglich an, ist die SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg berechtigt, für jeden Fal der Zuwiderhandlung
einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50,00 € zu verlangen. Dem Mitglied
bleibt es nachgelassen nachzuweisen, dass der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum
GmbH Freiberg kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die
Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere eines weitergehenden
Schadensersatzes sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft
bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Zugangsberechtigung
Das Mitglied erhält bei Abschluss der Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium
(Transponderarmband), welches ihm den Zutritt zu den Räumlichkeiten der SGZ -
Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ermöglicht. Ohne Mitführung des
Zutrittsmediums darf die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg den
Zutritt zum Studio verweigern, außer das Mitglied kann sich anderweitig ausweisen und
hierdurch seine Mitgliedschaft nachvolzogen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, für
die sichere Verwahrung Sorge zu tragen.
Für die Ausstelung des Zutrittsmediums hinterlegt das Mitglied eine Kaution in Höhe
von 10,00 €.§ 7 Folgen des Verlustes des Zutrittsmediums
(Transponderarmband)
Im Fale eines Verlustes ist dieser Verlust unverzüglich bei der SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg anzuzeigen. Die mit der Ersatzbeschaffung
verbundenen Kosten sind durch das jeweilige Mitglied zu tragen. Eine
Kautionserstattung erfolgt nicht. Dem Mitglied bleibt es nachgelassen nachzuweisen,
dass der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg durch eine
Neuausstelung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für das neue
Zutrittsmedium sind wiederum 10,00 € Kaution bei der SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zu hinterlegen.
§ 8 Pflichten des Mitglieds
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher
vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung und den nach den
vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten nachzukommen. Verstößt das
Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen diese vertraglichen Nebenpflichten
aus dem Mitgliedsvertrag, ist die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg
berechtigt, den Mitgliedsvertrag fristlos zu kündigen.
Änderungen vertragsrelevanter Daten (Nachname, Adresse, Bankverbindung etc.)
hat das Mitglied der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg
unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum
GmbH Freiberg hieraus entstehen, weil die Änderungen nicht unverzüglich mitgeteilt
wurden, sind vom Mitglied zu tragen.
§ 9 Laufzeit unserer Mitgliedsverträge
Sie können mit uns einen Mitgliedsvertrag mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit)
abschließen. Soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren,
verlängert sich Ihr Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit automatisch auf
unbestimmte Zeit. Der verlängerte Vertrag kann von beiden Vertragsparteien
jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Die vertragliche Laufzeit (Grundlaufzeit) beginnt mit dem vereinbarten
Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges
Zutrittsrecht eingeräumt wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bitte senden Sie Ihre Kündigung an SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbHFreiberg, Chemnitzer Straße 133, 09599 Freiberg. Ein Wechsel des Wohnorts begründet
kein außerordentliches Kündigungsrecht für das Mitglied.
Die Kündigung ist unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber
der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg in Textform zu erklären.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs bei
der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg.
§ 10 Umfang der geschuldeten Leistung
Die Mitgliedschaft berechtigt im vereinbarten Vertragszeitraum zur Nutzung
sämtlicher dem Training dienenden Einrichtungen einschließlich der Sanitäranlagen
(WC, Dusche).
Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind,
werden von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag umfasst. Für eine zusätzliche
individuele Betreuung ("Personal Fitness Trainer") fält eine zusätzliche Gebühr an.
Preise und Leistungsumfang des Personal Fitness Trainer-Angebots können bei der SGZ
- Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg erfragt werden.
Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg garantiert nicht dafür, dass
dem Mitglied zu jeder Zeit ale gewünschten Geräte zur Verfügung stehen. Es werden
lediglich so viele Geräte vorgehalten, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des
Fitness-Centers mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu
rechnen ist.
Wird es der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg aus Gründen höherer
Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen
Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden.
§ 11 Verzehr mitgebrachter Getränke
Das Mitbringen und der Verzehr von jeglichen Getränken und von Speisen sind
innerhalb des gesamten Fitness-Centers untersagt. Die Mitgliedschaft beinhaltet eine
Getränkeflatrate, welche den kostenlosen Verzehr von Mineraldrinks und Wasser im
Studio ermöglicht.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg haftet grundsätzlich nicht für
Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine
wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus
einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfals nicht für
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SGZ
– Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, deren gesetzlichen Vertreter oder
Erfülungsgehilfen beruhen.Für selbstverschuldete Unfäle des Mitgliedes haftet die SGZ – Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg nicht.
Soweit die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit des Mitglieds beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist,
verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung
des Anspruches. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfülung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von SGZ –
Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg zählt insbesondere, aber nicht
ausschließlich, die fortlaufende Bereitstelung der in § 1 des Vertrages genannten
Einrichtungen.
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu
bringen. Von Seiten der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg werden
keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte
Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder
Wertgegenständen in einem durch die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH
Freiberg zur Verfügung gestelten Spind begründet keinerlei Pflichten für die SGZ –
Sport- und Gesundheitszentrum GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
§ 13 Kündigungsrechte der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum
GmbH Freiberg
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen
entspricht, in Verzug (siehe § 3), so berechtigt dies die SGZ – Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu
kündigen. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Im Fale einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die SGZ – Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche
gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
§ 14 Kündigung durch das Mitglied
Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen
Kündigung berechtigt:
● Bei Eintritt einer Schwangerschaft.
● Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der
Angebote des Studios der SGZ Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg
unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich
unwesentlicher Teile (beispielsweise Spa- und Welnessbereich, Kurs- und Reha-Angebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine
außerordentliche Kündigung unzulässig.
● Bei Schließung oder Verlegung des Studios, wenn danach das nächstgelegene
Studio mindestens 50 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Mitglieds entfernt
liegt, als das geschlossene bzw. verlegte Studio.
In den Aufzählungen Nr. 1 und 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu
der Kündigung ein Attest unter Darlegung des Ausschlusses der Möglichkeit der
Nutzung des vorliegenden Angebotes eines unabhängigen Facharztes des jeweils
betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei
der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg eingereicht wird.
Die Kündigung kann in Textform erfolgen.
§ 15 Pausen
Unabhängig von etwaig bestehenden Rechten, den Vertrag außerordentlich zu
kündigen, gewährt Ihnen die SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg
auf Ihren Antrag und Nachweis beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft im
Krankheitsfal, im Fal einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter
Abwesenheit vom Trainingsort oder einem anderen nicht bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren Grund, wenn eine solche Verhinderung voraussichtlich mindestens
vier Wochen andauert. Eine Pause kann immer nur für vole Mitgliedsmonate gewährt
werden. Kurze Krankheiten entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem
Vertrag.
Die Pausenzeiträume bleiben hinsichtlich der Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die
Laufzeit des Mitgliedsvertrages verlängert sich also um den Aussetzungszeitraum.
§ 16 Verwaltungsgebühr
Die Verwaltungsgebühr für Regelungen wie in § 15 etc. und etwaige vom Kunden
gewählte Zusatzprodukte werden als Einmalzahlung entweder bei Vertragsschluss
oder Gewährung fälig und sind gegenüber der SGZ – Sport- und Gesundheitszentrum
GmbH Freiberg zu entrichten.
Die Verwaltungsgebühr beträgt einmalig 15,00 €.
§ 17 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses
bzw. Zugang der Bestätigung per E-Mail.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg, Chemnitzer Straße 133, 09599 Freiberg,
Telefonnummer: +49 3731 698986, E-Mail: info@mumm-freiberg.de, mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das mitgesendete Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht
vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
§ 18 Widerrufsfolgen
Mit Widerruf dieses Vertrages haben wir Ihnen ale Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns
eingegangen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen sol,
so berechnen wir für den Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich Ihres Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen Wertersatz. Der Wertersatz berechnet sich nach
folgender Formel: (vereinbarter Monatsbeitrag ÷ 30 Tage) × Anzahl der Tage der
tatsächlichen Inanspruchnahme der Dienstleistung.
Das Widerrufsrecht und seine Folgen gilt nur, wenn die Mitgliedschaft nicht vor Ort in
den Räumlichkeiten der SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg
abgeschlossen wurde.
§ 19 Sonstiges
Die SGZ - Sport- und Gesundheitszentrum GmbH Freiberg ist berechtigt, die
vorliegenden Algemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu
ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die
Änderung zur Kenntnis nimmt und diesen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang
der Mitteilung nicht widerspricht. Im Fal eines Widerspruchs ist die SGZ - Sport- und
Gesundheitszentrum GmbH Freiberg berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen
Monatsletzten zu kündigen.
Solte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden, so gelten trotzdem die
übrigen Bestimmungen weiter. Erfülungsort und Gerichtstand ist Freiberg/Sachsen.
